Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG 2012§ 21 Musterrechtsbeschwerdeführer
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/21#abs-1 (1) Legt der Musterkläger Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid ein, so führt er das Musterverfahren als Musterrechtsbeschwerdeführer in der Rechtsbeschwerdeinstanz fort. Das Rechtsbeschwerdegericht bestimmt nach billigem Ermessen durch Beschluss den Musterrechtsbeschwerdegegner aus den Musterbeklagten. § 574 Absatz 4 Satz 1 der Zivilprozessordnung ist auf die übrigen Musterbeklagten entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/21#abs-2 (2) Legt nicht der Musterkläger, sondern einer oder mehrere der Beigeladenen Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid ein, wird derjenige Beigeladene, welcher als erster das Rechtsmittel eingelegt hat, vom Rechtsbeschwerdegericht zum Musterrechtsbeschwerdeführer bestimmt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/21#abs-3 (3) Legt einer oder mehrere der Musterbeklagten Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid ein, wird derjenige Musterbeklagte, welcher als erster das Rechtsmittel eingelegt hat, vom Rechtsbeschwerdegericht zum Musterrechtsbeschwerdeführer bestimmt. Musterrechtsbeschwerdegegner ist der Musterkläger. § 574 Absatz 4 Satz 1 der Zivilprozessordnung ist auf die Beigeladenen entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202012/21#abs-4 (4) Nimmt der Musterrechtsbeschwerdeführer seine Rechtsbeschwerde zurück, bestimmt das Rechtsbeschwerdegericht entsprechend § 13 Absatz 1 einen neuen Musterrechtsbeschwerdeführer aus dem Kreis der Beteiligten, die dem Rechtsbeschwerdeverfahren auf der Seite des Musterrechtsbeschwerdeführers beigetreten sind, es sei denn, diese verzichten ebenfalls auf die Fortführung der Rechtsbeschwerde.
Wird zitiert von 34 Entscheidungen zu § 21 KapMuG 2012 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 17.12.2020 – II ZB 31/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Vorlagebeschlusses; Haftung des Emittenten wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen; Erwerb von Finanzinstrumenten durch Zeichnung von Aktien aus einer KapitalerhöhungZitiert von 37
- BGH, 27.06.2023 – II ZB 21/22Zitiert von 3
- BGH, 27.02.2024 – II ZB 14/22Kapitalanleger-Musterverfahren: Anfechtbarkeit der einen Antrag auf Erweiterung des Verfahrens ablehnenden Entscheidung; Recht zur AnschlussrechtsbeschwerdeZitiert von 1
- BGH, 23.11.2021 – XI ZB 23/20Kapitalanleger-Musterverfahren: Neubestimmung des Musterrechtsbeschwerdeführers
- BGH, 20.04.2021 – XI ZB 2/21KapMuG: Unmöglichkeit der Bestimmung des Musterrechtsbeschwerdeführers nach dem Prioritätsprinzip bei zeitgleicher Rechtsbeschwerdeeinlegung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 22.09.2023 – II ZB 14/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 21 KapMuG 2012 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.